Ab dem 1.3.2013 hat der Vereinsring von der Ortsgemeinde den Anbau fest gemietet. Eine Untervermietung ist erlaubt.
Der Vereinsring vermietet sowohl den Anbau, als auch das Geschirr.
Ab dem 1.3.2013 hat der Vereinsring von der Ortsgemeinde den Anbau fest gemietet. Eine Untervermietung ist erlaubt.
Der Vereinsring vermietet sowohl den Anbau, als auch das Geschirr.